AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OFK Demirelli GmbH – Oberflächenkosmetik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen der OFK Demirelli GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Angebot und Preise
Offerten basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen (z. B. Fotos, Pläne, Beschriebe).
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, exkl. MwSt.
Sofern nicht ausdrücklich als Pauschale bezeichnet, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand.
3. Leistungsumfang
Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen ausschliesslich kosmetische Oberflächenreparaturen (Spot-Repair).
Nicht Bestandteil der Leistungen sind insbesondere:
-
strukturelle oder statische Instandsetzungen
-
Abdichtungen gegen Wasser
-
grossflächige Sanierungen oder vollständige Erneuerungen von Oberflächen
4. Ausführung und Termine
Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich, insbesondere bei:
-
witterungsabhängigen Arbeiten
-
unvorhersehbaren Mehrarbeiten
-
Verzögerungen durch Dritte
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die vereinbarten Ausführungstermine setzen voraus, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
Ausreichende Lichtverhältnisse entsprechend dem Endzustand
-
Ungehinderter Zugang zu den Arbeitsbereichen
-
Luft- und Oberflächentemperaturen von mindestens +12°C
-
Trockene, saubere und verarbeitungsbereite Oberflächen
-
Bereitstellung notwendiger Absturzsicherungen (ab 2 m Höhe)
-
Strom- und Wasseranschluss in max. 25 m Distanz
-
Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe
-
Zugang zu einer WC-Anlage
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeiten auszusetzen oder neu zu terminieren.
Wartezeiten und Mehrkosten werden nach Aufwand verrechnet.
6. Mehraufwand
Zusätzliche oder abweichende Arbeiten, die zum Zeitpunkt der Offertstellung nicht erkennbar waren, werden als Mehraufwand nach effektivem Aufwand verrechnet.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass notwendige Zusatzarbeiten zur fachgerechten Ausführung ohne separate Freigabe ausgeführt werden dürfen, sofern diese im üblichen Rahmen liegen.
7. Preise und Abrechnung
Es gelten folgende Ansätze (sofern nicht anders vereinbart):
-
Stundenansatz: Fr. 132.– pro Person
-
Materialkosten nach effektivem Aufwand
Anfahrt, Installation und allfällige Spesen werden gemäss Offerte verrechnet.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt:
-
Verzugszinsen zu erheben
-
weitere Arbeiten einzustellen
-
rechtliche Schritte einzuleiten
9. Gewährleistung und Haftung
Die Arbeiten erfolgen nach bestem Fachwissen und mit grösster Sorgfalt.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen:
-
Es handelt sich um kosmetische Reparaturen
-
Eine 100% unsichtbare Wiederherstellung kann nicht garantiert werden
-
Unterschiede im Glanzgrad oder im Streiflicht können sichtbar bleiben
-
Eine reparierte Stelle kann bei genauer Betrachtung erkennbar sein
-
Bei älteren, porösen oder vorgeschädigten Oberflächen kann keine dauerhafte Haltbarkeit garantiert werden
Für Schäden aufgrund von:
-
nicht fachgerechter Vorarbeit durch Dritte
-
Feuchtigkeit, Spannungen oder Materialbewegungen
-
erneuter mechanischer oder chemischer Belastung
-
Nichtbeachtung der Nutzungshinweise gemäss Punkt 10
wird keine Haftung übernommen.
10. Wasser- und Nutzungshinweise
Die bearbeiteten Flächen dürfen:
-
mindestens 48 Stunden oder gemäss ausdrücklicher Anweisung vor Ort nicht mit Wasser in Kontakt kommen
-
während dieser Zeit nicht mechanisch belastet werden
Massgebend sind in jedem Fall die individuell vor Ort kommunizierten Nutzungshinweise.
Bei Missachtung entfällt jegliche Gewährleistung.
11. Haftungsausschluss für Umgebung
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die sich im Arbeitsbereich befinden und nicht entfernt wurden.
Das Entfernen oder Abdecken von Mobiliar und Gegenständen ist Sache des Auftraggebers.
12. Abbruch von Arbeiten
Muss ein Auftrag vor Ort abgebrochen werden (z. B. ungeeigneter Untergrund, fehlende Voraussetzungen), wird der bis dahin entstandene Aufwand vollumfänglich verrechnet.
13. Referenzen und Nutzung
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ausgeführte Arbeiten zu Referenzzwecken zu dokumentieren und anonymisiert (ohne Nennung von Namen oder Adresse) zu veröffentlichen.
Eine namentliche Erwähnung erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der OFK Demirelli GmbH.
